Der Stiftungszweck laut Satzung § 2
(Auszug aus der Satzung)

  1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Zweck der Stiftung ist die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Land Brandenburg. Hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind. Hierzu gehören ebenso wenig Bestrebungen, die nur religiös oder esoterisch motiviert sind und deren Grundannahmen durch wissenschaftliche Erkenntnisse nicht zu untermauern sind.
  3. Die Stiftung hat sich an den Grundsätzen internationaler Solidarität, der Umweltverträglichkeit, Toleranz und Durchsichtigkeit auszurichten. Sie hat sich an den Vorschriften des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) zu orientieren.
  4. In diesem Rahmen kann die Stiftung alle zur Zweckerfüllung geeigneten Maßnahmen treffen. Sie kann
    a) Diskussionsforen, Seminare, Workshops und ähnliche Veranstaltungen durchführen und unterstützen
    b) Soziale, kulturelle oder politische Bildungsprojekte fördern, die die Eigenverantwortung der Betroffenen stärken und die den Grundsätzen zu Abs. 2 + 3 entsprechen
    c) Wissenschaftliche Forschung, die basisdemokratischen und innovativen Lebens- und Arbeitszusammenhängen dienlich ist, fördern
    d) Im Einzelfall in Bedrängnis geratenen Menschen Rechtshilfe gewähren, sofern dies nicht der Gemeinnützigkeit entgegensteht.
    e) Wirtschaftliche Projekte fördern, die nicht profitorientiert sind, und sofern dies nicht der Gemeinnützigkeit entgegen steht.